SCHIEßSTANDORDNUNG
•
Rauchen
und
offenes
Feuer
sind
innerhalb
der
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verboten.
•
Während
des
Besuches
in
der
gesamten
Schießkino-
anlage
sind
die
Waffen
entladen
und
geöffnet
zu
transportieren
und
in
den
vorgesehenen
Ständern
abzustellen.
•
Ziel-
und
Anschlag-
übungen
sind
außerhalb
der
Raumschießanlage
verboten.
•
Während
des
Schießbe-
triebes
ist
das
Tragen
eines
Gehörschutzes
innerhalb
der
Raum-
schießanlage
Pflicht.
Ggf.
kann
ein
Gehörschutz
ausgeliehen werden.
•
Nur
der
Schütze,
der
auf
der
Schützenposition
steht,
darf
seine
Waffe
laden
und
schussbereit
machen.
•
Im
Schießstand
ist
die
Mündung
der
Waffe
immer
in
Richtung
der
Leinwand zu halten.
•
Waffen
mit
einer
Bewegungsenergie
von
mehr
als
7000
Joule/E0
sind nicht zugelassen.
•
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Stahlgeschosse,
nicht
kenntlich
gemachte
Mili-
tärmunition
und
Schwarz-
pulverwaffen
dürfen
nicht
verwendet
werden.
Die
Entscheidung
über
weitere
nicht
verwend-
bare
Geschossarten
und
Waffen,
obliegt
der
jeweils
verantwortlichen
Standaufsicht.
•
Wiedergeladene
Munition
ist
nur
mit
amtlichen
Prüfzeichen
(CIP)
zugelas-
sen.
•
In
den
Nebenräumen
der
Schießanlage
sind
Ziel-
und
Anschlagübungen
untersagt.
•
Bild
und
Tonaufnahmen
innerhalb
der
Schießanla-
ge sind verboten.
•
Essen
und
Trinken
ist
innerhalb
der
Schießan-
lage nicht erlaubt.
•
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in
einem
Zeitraum
von
weniger
als
2
Tagen
vor
dem
Schießtag
werden
mit
50
%
der
Mietkosten
berechnet.
•
Sollte
eine
Schießkinobu-
chung
von
Betreiberseite
her
aus
technischen
Gründen
oder
durch
höhere
Gewalt
nicht
durchführbar
sein,
besteht
keinerlei
An-
spruch
auf
irgendwelchen
Schadenersatz
oder
Kos-
tenerstattung.
•
Es
wird
vom
Betreiber
keinerlei
Haftung
für
Schäden
übernommen,
die
von
Besuchern
der
Anlage
verursacht
werden,
auch
nicht
gegenüber
Dritter.
Die
Haftung
für
Schäden
an
mitgebrachten
Waffen,
Optiken
usw.
wird
ebenfalls
ausgeschlossen,
soweit
der
Schaden
nicht
vom
Betreiber
oder
dessen
Beauftragten
schuldhaft
verursacht
wurde.
•
Sollte
kein
anderweitiger
Versicherungsschutz
(z.
B.
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-
rung)
nachweisbar
sein,
ist
eine
Tagesversiche-
rung abzuschließen.
•
Schüsse
außerhalb
der
Leinwand
führen
zu
Beschädigungen
der
Anlage
(Technik,
Beleuch-
tung,
Lüftung,
Wand-,
Decken-
und
Bodendäm-
mung).
Hierfür
muss
der
Verursacher
pauschal
100,--
€
+
MwSt.
zahlen.
Eine
evtl.
Differenz
zu
den
Mehrkosten
wird
nach-
träglich berechnet.
•
Den
Weisungen
der
Standaufsichten
und
Schießtrainer
ist
unbe-
dingt Folge zu leisten.
•
Im
Falle
der
Zuwider-
handlung
gegen
die
Richt-
linien
und
die
Sicherheit
kann
der
Teilnehmer
von
der
Schießstandnutzung
ausgeschlossen
werden.
Eventuell
entstehende
Kosten
werden
nicht
erstattet.
Die
Buchungs-
gebühr ist trotzdem fällig.
•
Die
aushängende
Schieß-
standordnung
ist
zu
beachten.